Der bisherige Nutzungsvertrag zwischen den Anwohnern des Bürgerhauses und der Stadt Monheim ist verlängert worden. Die Laufzeit beträgt 5 Jahre. Innerhalb dieser Zeit kann nur aus wichtigem Grunde gekündigt werden. Sollte dieser Vertrag nicht bis zum 31. Januar 2018 gekündigt werden, verläuft die Vereinbarung bis zum 30.April 2023. Damit ist es erstmals gelungen, die für alle notwendige langfristige Sicherheit und gewünschte Nachhaltigkeit über die Situation des Baumberger  Bürgerhauses zu erreichen.

Der bisherige Nutzungsvertrag zwischen den Anwohnern des Bürgerhauses und der Stadt Monheim ist verlängert worden. Die Laufzeit beträgt 5 Jahre. Innerhalb dieser Zeit kann nur aus wichtigem Grunde gekündigt werden. Sollte dieser Vertrag nicht bis zum 31. Januar 2018 gekündigt werden, verläuft die Vereinbarung bis zum 30.April 2023. Damit ist es erstmals gelungen, die für alle notwendige langfristige Sicherheit und gewünschte Nachhaltigkeit über die Situation des Baumberger  Bürgerhauses zu erreichen.

In die Ziffer „Räumliche Beschränkung“ wurde allerdings ein Satz neu aufgenommen: „Eine Erweiterung des Bürgerhauses, z.B. durch Einbeziehung der benachbarten Turnhalle unterbleibt.“ Die Turnhalle wird zwar erstmals  ausdrücklich erwähnt, aber auch der bisherige Vertrag enthielt schon den Satz: „Veranstaltungen sind ausschließlich innerhalb des jetzigen Bürgerhauses abzuhalten.“

Die 2010 neu gefasste Versammlungsstätten-Verordnung rückt das Thema „Turnhalle“ generell in den Mittelpunkt baurechtlicher und bautechnischer Überlegungen. Die Anforderungen sind hier deutlich verschärft worden.

Was heißt das nun für die Vereine und deren Nutzung der Turnhalle? Nun, zunächst quantitativ nicht allzu viel. Die bisherige Nutzung schränkt sich in der Vergangenheit auf die Konzerte des Frauen- und Männerchors sowie des Akkordeonorchesters und einer Sonderveranstaltung alle paar Jahre, wie die Eröffnung der 750 Jahresfeier durch den BAB. Für das Jahr 2013 ist bisher keine einzige Veranstaltung in der Turnhalle geplant.

Zur Verdeutlichung, was gemeint ist, haben die Rechtsanwälte der Anwohner eine Zusatzvereinbarung unterschrieben: „Wir stellen … hierdurch klar, dass die „Räumliche Beschränkung“ sich auf bauliche Erweiterungen (Vergrößerungen) von gewisser Dauer beziehen soll. Soweit also z.B. anlässlich des Chor-Konzerts im Einzelfall eine Einbeziehung von Räumen der Schule o.ä. erfolgt, so ist das dadurch nicht erfasst.“

Die Position der Anwohner ist somit eindeutig definiert. Nichtdestotrotz  müssen natürlich die Inhalte der angesprochenen neuen Versammlungsstätten-Verordnung erfüllt werden.  Der Eigentümer der Turnhalle, die Stadt Monheim und die Bauaufsicht der Verwaltung prüfen zur Zeit die baurechtlichen und bautechnischen Gegebenheiten Halle und werden die Frage beantworten, was in dieser Hinsicht dort investiert werden Muss und welche Veränderungen notwendig sind. Diese Prüfung wird einige Monate in Anspruch  nehmen. Das Thema ist komplex. Für jede Nutzung der Turnhalle wird es dann einen Vertrag geben, der Rechte und Pflichten sowie organisatorische Hinweise beinhaltet.

Fazit: Qualitativ ein bisschen mehr staatlich auferlegte Bürokratie, aus Gründen unser aller Sicherheit jedoch unausweichlich. Es bleibt die Hoffnung, dass die Entscheidungsträger im Monheimer Rathaus dieses Thema im Rahmen der gesetzlichen Gegebenheiten bürgernah und mit dem möglichen Pragmatismus versehen  handhaben.