Der BAB errichtete 1998 den Dorfplatz in Baumberg neben der Katholischen Kirche. Die Stadt Monheim stellte dem BAB dafür 30.000 DM zur Verfügung. Aus eigenen Mitteln stellte der BAB noch einmal 15.000 DM bereit. In den Folgejahren war eine Runderneuerung des Weges notwendig. Der BAB finanzierte dies mit 12.000 Euro. Hinzu kam eines Spende des BAB  von 5.000 Euro für neue Schilder am Vereinebaum anlässlich des 50jährigen Bestehens des BAB.

Wenn wir heute vom Dorfplatz sprechen, dann meinen wir neben dem eigentlichen Platz: den Vereinebaum mit den Schildern und Symbolen Baumberger Vereine und Gruppen, den von Heinrich Müller-Krott erstellten Gedenkstein zur 700 Jahresfeier Baumbergs sowie die durch den BAB initiierte Boulebahn.

Sinn des Dorfplatzes ist es, den Vereinen und Gruppen Baumbergs einen Ort des Zusammenkommens zur Verfügung zu stellen. Der Dorfplatz, mitten im Herzen Baumbergs, kann von Vereinen und Gruppen grundsätzlich kosten- und gebührenfrei genutzt werden.

Zur terminlichen Koordination der Vereine und Gruppen, der unterschiedlichen Aktivitäten auf dem Dorfplatz sowie zum Interessenausgleich zwischen Nutzern und Anwohnern wurde im Jahre 2000 ein Nutzungsvertrag zwischen dem BAB und der Stadt Monheim geschlossen. Danach regelt der BAB das „Leben auf dem Dorfplatz“. Dies hat sich seitdem in den ganzen Jahren bewährt.

Im Einzelnen sind folgende Regeln und Verfahren einzuhalten:

  1. Der BAB genehmigt die Veranstaltungen auf dem Dorfplatz.
  2. Es dürfen nicht mehr als acht Veranstaltungen dort stattfinden. Hierbei ist der Nikolausmarkt fest „gesetzt“, so dass noch 7 jedes Jahr neu zu bestimmende Veranstaltungen möglich sind. Traditionsveranstaltungen haben dabei Vorrang vor neuen.
  3. Alle darüber hinausgehenden Veranstaltungen bedürfen der Absprache mit der Stadt Monheim.
  4. In der jährlich im Herbst stattfindenden Koordinationsrunde des BAB mit den Vereinen und Gruppen werden diese Termine geklärt.
  5. Der BAB informiert die Stadt Monheim hierüber
  6. Sämtliche Veranstaltungen müssen durch den Veranstalter gegen Schäden an Mensch und Sache versichert werden.
  7. Auch Transparente und Plakate sowie sonstige „Werbemaßnahmen auf dem Dorfplatz“  bedürfen der Genehmigung durch den BAB. Sie dürfen frühestens zwei Wochen vor der Veranstaltung angebracht werden und sind spätestens eine Woche danach wieder zu entfernen.
  8. Generell ist es untersagt, Bier- und Kühlwagen sowie andere „schwere Geräte“ auf den Bouleplatz zu stellen. Hierfür ist der Platz rechts neben dem Vereinebaum in Richtung katholischer Kirche vorgesehen. Die einzige Ausnahme bildet der Nikolausmarkt.
  9. Einmal monatlich findet eine organisierte Boule Veranstaltung statt. Fragen und Hinweise hierzu nimmt Erwin Arnold entgegen. Darüberhinaus kann jeder, der Lust hat, den Bouleplatz benutzen. Kugeln und Untensilien sind mitzubringen.
  10. Bei jeder Veranstaltung ist es Aufgabe des Veranstalters, für die notwendigen Toiletten zu sorgen. Entweder stimmt er sich hierbei mit der kath. Kirche über die Benutzung von deren Toiletten ab oder er sorgt für eine mobile Toilettenanlage.
  11. Der Dorfplatz ist sauber und anständig, in bestem Zustand zu verlassen. Nur, wenn sich alle hieran halten, garantiert das die Zukunft des Platzes.
  12. Bei der Nutzung des Dorfplatzes ist verstärkte Rücksicht sowohl auf die Anwohner als auch auf die Aktivitäten der katholischen Kirche zu nehmen. Dies gilt insbesondere für Lärmbelästigungen jeder Art. Der Dorfplatz ist unmittelbar nach der Veranstaltung zu verlassen. Sämtliche Veranstaltungen sind mit Rücksicht auf die Nachbarn um 22.00 Uhr zu beenden. Sollten danach noch kurzfristige Aufräum- und Säuberungsaktivitäten notwendig sein, so hat das bei absoluter Ruhe ohne jegliche Musikbeschallung zu erfolgen.
  13. Bei Genehmigungen, Fragen und Hinweisen bitte Doro/Helmut Heymann anrufen (02173-61922) oder mailen   (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder in der jährlichen Koordinierungsrunde des BAB gegen Ende des Jahres abstimmen.