- Es handelt sich hierbei um keine Schenkung, sondern um eine Überlassung!
- Begründung: Die normalen Eigentumsrechte sind gravierend eingeschränkt!
- Hinzu kommen verbindliche, weiter eingreifende Auflagen!
- Und schließlich: Tatbestände, die zu einem „Rückfall“ an die Stadt führen!
Bürgermeister Zimmermann informiert informell über das Thema „Überlassung von zwei Grundstücken an die beiden in Monheim ansässigen Moscheevereine“
- Details
Am 16. Juni 2016 hatte der Bürgermeister Daniel Zimmermann eine Gruppe von etwa 30 Personen in den Bergischen Saal des Rathauses eingeladen. Thema: Er wollte diese Gruppe informell vorab über den Stand der Übergabe zweier Grundstücke an die beiden Moscheevereine in Monheim informieren. Er tat das in bekannt sachlicher und informativer Art. Kernpunkte dieser Information waren und sind: