In diesem Jahr organisiert der Baumberger Allgemeine Bürgerverein den ersten Baumberger Garagentrödel. Dieser Trödel wird am Samstag, den 17.05.2025 in Baumberg in der Zeit von 10 Uhr bis 15 Uhr stattfinden.
Im gesamten Dorf wird alles von zu Hause aus zum Verkauf angeboten, was in Euren Kellern oder Dachböden über die Jahre gehortet wurde. Getrödelt werden darf nur auf Privatgrundstücken. Da dies eine private Veranstaltung ist, sind gewerbliche Verkäufer nicht zugelassen.
Die Teilnahme ist für die Verkäufer kostenlos und bedarf lediglich einer Anmeldung unter
Ein Tourplan für alle Anbieter wird über unsere Homepage veröffentlicht.
Nachfolgend erhaltet Ihr alle wichtigen Infos rund um diese Veranstaltung (auch im Anhang zum Herunterladen):
Generelles:
Der BAB koordiniert den 1. Baumberger Garagentrödel am
Samstag, den 17. Mai 2025 von 10 bis 15 Uhr.
Im gesamten Dorf wird alles von zuhause aus zum Verkauf angeboten, was ihr in Euren Schränken, Kellern, Garagen oder auf Dachböden über die Jahre gehortet habt. Das dürfen z.B. Bücher, Spiele, Kleidung, Hausrat, Werkzeug, Trödel etc. sein.
• Nur Bewohner*innen, die in Baumberg wohnen sind als Verkäufer zugelassen.
• Der Trödelmarkt findet bei jedem Wetter statt, bitte trefft Vorkehrungen für die entsprechenden Wetterlagen.
• Die Teilnahme ist für alle Verkäufer*innen kostenlos.
• Sollte es gesetzliche Vorgaben zu bestehende Hygieneregeln geben, sind diese zu beachten.
• Die einzelnen Trödelstände sind mit Adresse und Angebotsschwerpunkten auf unserer Internetseite oder dem Tour Plan einzusehen.
• Jeder Verkaufsstand ist durch eine entsprechend gekennzeichnete Standnummer für jeden erkennbar. Diesen Aufsteller erhaltet ihr vom BAB.
Wir haben auch Regeln und bitten um Beachtung:
Dies ist eine reine private Veranstaltung. Gewerbliche Verkäufer sind nicht zugelassen.
• Nur angemeldete Anschriften dürfen teilnehmen! Ihr müsst Euch mit Eurer vollständigen und richtigen Adresse anmelden. Diese benötigen wir für die Markierung im Tour-Plan. Wir übernehmen keine Verantwortung für falsche oder unvollständige Angaben.
• Getrödelt werden darf nur auf Privatgrundstücken (nicht auf der Straße und nicht auf dem Bürgersteig. Bei Mehrfamilienhäusern nur auf den Flächen, die zum Haus gehören. Bei Eigentümergemeinschaften oder Mehrfamilienparteien muss die Erlaubnis oder auch Versicherungsrechtliche Fragestellungen im Vorfeld mit dem/den Eigentümer*n geklärt bzw. genehmigt sein • Jeder Verkäufer und jede Verkäuferin handelt eigenverantwortlich und bietet ihre/seine Verkaufsartikel nach eigenen Preisvorstellungen an.
• Angeboten werden alte, gut erhaltene bzw neuwertige Artikel. Der Verkauf von Neuware ist verboten.
• Kriegsspielzeug ist unerwünscht. Untersagt ist das Anbieten von Waren, deren Handel aufgrund besonderer gesetzlicher Bestimmungen beschränkt oder untersagt sind (z.B. Munition, Waffen aller Art, Rauschmittel, Tiere, pornographische Produkte etc.).
• Bitte haltet das Kundenaufkommen im Blick, es darf zu keiner Verkehrsbeeinträchtigung durch parkende Autos kommen. Eine Rettungsgasse muss gewährleistet sein.
• Es werden an alle angemeldeten Teilnehmer*innen Aufsteller ausgegeben, die am Haus Garage, an der Einfahrt oder am Verkaufsstand aufgehängt werden können. Dadurch sind die Trödelstände schon von weitem sichtbar.
• Der BAB fungiert nur als Koordinator und übernimmt keinerlei Verantwortung für Schäden jedweder Art, die durch die Teilnahme entstehen, weder dem Anbieter noch Dritten gegenüber.