Kleine Geschichten: Kein durchgehender Bürgersteig auf der Leienstraße (Folge 6)
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Anfang 2015 wurden zwei 6-Familienhäuser auf der vorderen Leienstraße (Nr. 29 und Nr. 31) neu erstellt und bezogen. Beide Wohnhäuser haben eine gemeinsame Tiefgarage. Deren Ausfahrt liegt rechts der Nr. 29. Vor diesen beiden Wohnhäusern verläuft der Bürgersteig in der gesetzlich vorgeschriebenen Größe. Soweit so gut! Oder doch nicht?
Nun das Problem: Vor dem angrenzenden Hause Leienstraße 27 fehlt der Bürgersteig. Noch schlimmer: Bis an die Straße vorgerückt steht eine etwa 2 Meter hohe Hecke. Die Bewohner der beiden 6-Familienhäuser daneben können beim Hinausfahren aus der Tiefgarage nicht nach links in die Leienstraße hineinsehen, weil dort die hohe Hecke anstelle eines Bürgersteiges steht.
Die Lösung des Rätsels: Die Stadt Monheim hat vor vielen Jahren vergessen, den Inhaber der Leienstraße 27 verpflichtend darauf hinzuweisen, dass dort ein Bürgersteig notwendig ist. Schilda lässt grüßen!
Daraufhin begann die Diskussion mit der Stadt Monheim. Diese verwies auf den Einbahnstatus der Leienstraße. Die Argumentation: Wenn die Anwohner mit ihrem Fahrzeug die Tiefgarage verlassen und links in die Leienstraße abbiegen, kann gar kein Gegenverkehr kommen, weil die Straße eine Einbahnstraße ist. Formal richtig! Aber: Wie oft fahren Fahrradfahrer entgegen der Einbahnstraße? Was ist mit der jungen Mutter, die am Straßenrand den Kinderwagen entgegen der Einbahnstraße schiebt? Und! Und! Und! Vieles ist denkbar!
Die Anwohner schlugen der Stadt Monheim deshalb eine einfache und schnelle Lösung vor. Gegenüber der Tiefgaragenausfahrt steht eine Laterne. Dort könne man einen Spiegel befestigen, so dass jeder nach links schauen kann, sobald er oder sie die Tiefgarage verlässt. Eine wirklich gute Lösung. Einfach, pragmatisch und relativ preiswert.
Aber nicht so die Antwort der Stadt Monheim. Kommt nicht in Frage! Machen wir nicht! Und wenn doch, dann nur, wenn die Anwohner die Haftung für alles übernehmen, was mit diesem Spiegel negativ passieren kann.
Man glaubt es kaum. Ich selbst habe mit der Stadt Monheim Gespräche geführt, um sie von der Praktikabilität dieses Vorschlages zu überzeugen. Die Antwort war: Wir reden mit dem Eigentümer der Leienstraße 27, um ihn zu überzeugen, die Hecke zu entfernen und dem Bürgersteig zuzustimmen. Bis heute habe ich kein Feedback über den Ausgang dieses Gespräches. Aber die Hecke steht noch immer und der Bürgersteig fehlt an dieser Stelle. Warum denn einfach, wenn es auch kompliziert geht?
Fazit: Es wäre sehr einfach, die schwierige Situation mit dem Spiegel zu lösen. Die Kosten sind überschaubar. Dass mit der Anwohnerhaftung ist ein Witz! Jedoch: keine Reaktion! Muss denn immer erst jemand in den berühmten Brunnen fallen oder der Unfall passieren ehe etwas geschieht?